Gemeinsame Pressemiteilung von feministischen Verbänden – Der Schwangerschaftsabbruch muss und kann außerstrafrechtlich geregelt werden

17. April 2024. Unsere Verbände und Organisationen begrüßen den Bericht der AG 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
Wir wenden uns heute an die Bundesregierung und fordern jetzt zügig eine Neuregelung des Schwangerschaftssabbruchs im Einklang mit Grundgesetz und internationalen Menschenrechten und Gesundheitsrichtlinien.

Die ELSA-Studie zeigt, dass die Versorgungslage und -qualität vielenorts und die Erfahrungen vieler ungewollt schwangerer Menschen problematisch sind. Der Kommissionsbericht zeigt vom geltenden Gesetz geschaffene Probleme auf und bietet Lösungsansätze an.

Auf dieser Grundlage muss die Regierung notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen.

Amnesty International Deutschland
Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft
AWO Bundesverband
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Bundesverband der Frauengesundheitszentren (u.a. FFGZ Berlin)
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Deutscher Juristinnenbund
Doctors for Choice Germany
Evangelische Frauen in Deutschland
Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE
GEW Berlin
Medical Students for Choice

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
pro familia Bundesverband
TERRE DES FEMMES
UN Women
Verein demokratischer Ärzt*innen
Women in Exile
Zentralrat der Konfessionsfreien

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Zitate und Stellungnahmen

Women in Exile
“We believe women should be given the choice of making a decision on whether they want kids or not.”

 

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
„Schwangerschaftsabbrüche sollen endlich keine Straftat mehr sein, sondern ein Recht von ungewollt Schwangeren. Das ist möglich und dringend notwendig, wie die Expert*innen und die Ergebnisse der ELSA – Studie deutlich zeigen. Jetzt erwarten wir rasches Regierungshandeln.“
Pressemitteilung

 

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

"Das NNW sieht in der Regulierung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafrechts
einen bedeutsamen Schritt zu mehr reproduktiver Selbstbestimmung von Frauen. Die
reproduktive Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht.

Pressemitteilung

 

 

 

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